Rechtliche Hinweise und Nutzungsbedingungen

1. Informationen über den Herausgeber

Name des Unternehmens: Agir défendre contre le racisme et l’islamophobie
Adresse: 10 boulevard de l’Empereur, 1000 Brüssel – Belgien
Telefonnummer: +32 2 315 11 10
E-Mail-Adresse: contact@equitas.site
Rechtsform: ASBL (Association Sans But Lucratif)
Handelsregistereintragungsnummer: BE 0760.873.740

2. Informationen über den Hostinganbieter

Name des Hosts: Contabo GmbH
Adresse: Aschauer Strasse 32a, 81549 München, Germany

3. Direktor der Veröffentlichung

Name: Jean-Jacques Megaides

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Bedingungen für die Kostenübernahme durch Equitas

Die Rechtsabteilung von Equitas bietet kostenlose Informationen, Beratung und Unterstützung für Antragsteller, die der Ansicht sind, dass sie Opfer einer Situation von Diskriminierung aufgrund von Islamophobie sind.

Der Kläger ist die Person, die sich elektronisch oder telefonisch an Equitas wendet, um Informationen über ihre Rechte zu erhalten, mit einem Antrag, der sich auf die oben beschriebene Situation der Diskriminierung bezieht.

Equitas kann nur dann tätig werden, wenn eine Person, die sich als Opfer einer diskriminierenden Situation sieht und bereit ist, ihre Identität preiszugeben, sich direkt an Equitas wendet. Equitas wird nicht auf der Grundlage von anonymen Meldungen tätig.

Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen an Equitas und trotz der besten Bemühungen, die Opfer, die sich an Equitas wenden, zu unterstützen, werden Anträge von Antragstellern, die sich den Equitas-Partnern angeschlossen haben, vorrangig bearbeitet.

WURDE FOLGENDES VEREINBART:

Artikel 1: Als Gegenleistung für die Intervention von Equitas verpflichtet sich der Antragsteller, der Rechtsabteilung alle Elemente, Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine schnelle und effiziente Bearbeitung seines Antrags und die Lösung seines Rechtsstreits nützlich sind und die unter den Zweck der Tätigkeit der Vereinigung fallen. Wenn diese Elemente nicht innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung gestellt werden, kann Equitas die Bearbeitung des Falles ohne vorherige Benachrichtigung beenden. Der Einreicher ist ebenfalls verpflichtet, Equitas über die Entwicklung des Falles oder über neue Unterlagen und Informationen zu informieren, die sich aus dem weiteren Verlauf des Falles ergeben haben. Der Einreicher ist auch verpflichtet, Equitas vorab über alle Schritte zu informieren, die er auf eigene Initiative unternimmt, insbesondere wenn er andere Instanzen oder Strukturen angerufen hat. Falls der Antragsteller Schritte unternimmt, ohne Equitas vorher zu informieren oder ohne Rechtsberatung von Equitas in Anspruch zu nehmen, lehnt die Vereinigung jegliche Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen ab.

Der Beschwerdeführer kann uns unter contact@equitas.site schreiben, um den Fortschritt seines Falles zu verfolgen oder eine Beschwerde einzureichen.

Während der gesamten Kommunikation mit Equitas ist der Eingebende verpflichtet, sich gegenüber den Mitarbeitern der Vereinigung höflich zu verhalten. Wenn die grundlegenden Regeln der Korrektheit nicht eingehalten werden, kann die Vereinigung den Kontakt mit dem Eingebenden jederzeit einstellen.

Der Fragesteller verpflichtet sich außerdem, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des für seinen Fall zuständigen Juristen nicht ohne dessen vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

Artikel 2: Equitas garantiert die Vertraulichkeit der Informationen und Unterlagen, die ihr vom Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Alle Dokumente, die Equitas dem Antragsteller zur Verfügung stellt, sowie der gesamte elektronische Austausch mit Equitas, einschließlich der Weiterleitung von E-Mails, die von den Anwälten verfasst wurden, dürfen nicht an Dritte weitergeleitet oder in sozialen Netzwerken oder anderen Medien veröffentlicht werden, da Equitas sonst haftbar gemacht werden kann. Falls der Fragesteller eine andere Struktur (Vereinigung, Verwaltungsbehörde, …) angerufen hat, informiert er Equitas unverzüglich darüber, unabhängig davon, ob dieser Anruf vor oder nach der Bearbeitung des Falles durch Equitas erfolgt ist.

Artikel 3: Falls eine andere Vereinigung an der Seite des Einreichenden tätig werden möchte, muss der Einreichende dies Equitas unverzüglich mitteilen, die dann in Absprache mit dem Einreichenden entscheidet, ob sie dem Antrag stattgibt oder nicht.

Artikel 4: Im Falle eines negativen Ergebnisses und einer Meinungsverschiedenheit mit dem Einreicher und wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, gelten die Bedingungen von Artikel 17.

Artikel 5: Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt kann nur nach einer rechtlichen Prüfung der Akte des Antragstellers erfolgen. Nach dieser Prüfung entscheidet die Rechtsabteilung, ob der Antragsteller an einen der Anwälte des Equitas-Netzwerks verwiesen werden soll oder nicht.

Artikel 6: Falls der Antragsteller auf alle Schritte zur Wiederherstellung seiner Rechte verzichten möchte, muss er dies unverzüglich der Rechtsabteilung mitteilen, die die Akte schließen wird.

Artikel 7: Wenn der Antragsteller mit dem Rechtsanwalt in Kontakt kommt, tritt er in ein Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt ein. Daher wird er mit seinem Anwalt die Höhe des Honorars für die Leistungen des Anwalts vereinbaren. Der Einreicher wird jedoch weiterhin die Rechtsabteilung von Equitas regelmäßig über den Fortschritt des eingeleiteten Verfahrens und über alle neuen Klagen oder Verfahren informieren.

Artikel 8: Wenn der Kläger beschließt, seine Angelegenheit direkt oder über die Medien und/oder andere Kommunikationsmittel zu veröffentlichen, einschließlich wenn diese Entscheidung in Absprache mit seinem Anwalt getroffen wird, informiert er Equitas unverzüglich darüber und bezieht Equitas in diese Aktion ein, bevor er sie unternimmt. Andernfalls wird Equitas den Fall ohne vorherige Benachrichtigung abtreten.

Artikel 9: Durch seinen Beitritt zu diesem Vertrag erklärt sich der Kläger damit einverstanden, dass der Anwalt Equitas die im Rahmen des oben genannten Rechtsstreits vorgenommenen Handlungen mitteilt, und zwar ohne Verletzung des Berufsgeheimnisses, dem der Anwalt unterliegt.

Artikel 10: Durch die Ratifizierung des vorliegenden Dokuments verpflichtet sich der Antragsteller, alle Dokumente, die direkt oder indirekt mit der Angelegenheit in Verbindung stehen, für die der Rechtsanwalt beauftragt wurde und die Gegenstand des vorliegenden Dokuments ist, zu übermitteln und garantiert, dass die dem Rechtsanwalt übermittelten Dokumente auf loyale und rechtmäßige Weise beschafft wurden.

Artikel 11: Der Erfasser wird vom Rechtsanwalt gemäß den mit seinem Anwalt vereinbarten Modalitäten empfangen. Im Falle einer Verhinderung ist er verpflichtet, den Anwalt 48 Stunden vor dem Termin telefonisch, per Fax, E-Mail oder Post zu informieren.

Artikel 12: Der Einreicher darf vor Gericht oder vor Dritten keine Schriftstücke vorlegen, die er nicht vorher dem Anwalt vorgelegt hat.

Artikel 13: Falls eine Meinungsverschiedenheit mit dem Anwalt auftritt, informiert er/sie unverzüglich die Rechtsabteilung von Equitas, die gegebenenfalls als Vermittler auftreten kann, ohne jedoch zu einer Ergebnisverpflichtung verpflichtet zu sein.

Artikel 14: Falls der Erfasser beabsichtigt, seinen ursprünglichen Anwalt freiwillig durch einen anderen Anwalt oder eine andere Person zu ersetzen, informiert er unverzüglich den Anwalt und die Rechtsabteilung von Equitas und bleibt an die vertraglichen Bedingungen gebunden, die in diesem Fall durch die von ihm ratifizierte Vereinbarung festgelegt wurden.

Artikel 15: Jede Klausel dieser Vereinbarung, die so ausgelegt werden kann, dass sie den Bestimmungen der mit dem Rechtsanwalt geschlossenen Honorarvereinbarung widerspricht oder diese missdeutet, hat keinen Vorrang vor den letztgenannten Bestimmungen.

Artikel 16: Der Antragsteller wird darüber informiert, dass jegliches Versagen des Anwalts aufgrund eines externen und/oder für ihn und/oder Equitas unüberwindbaren Faktors der Vereinigung nicht entgegengehalten werden kann und dass die Vereinigung nicht haftbar gemacht werden kann.

Artikel 17: Der Einreicher wird darüber informiert, dass jede Streitigkeit, die in seinen Beziehungen mit Equitas entsteht, wenn keine gütliche Einigung erzielt wird, zur automatischen und formlosen Abtretung seiner Akte führt.

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